E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (§ 14 UStG): Alle Rechnungen im B2B-Bereich müssen als strukturierte elektronische Rechnung ausgestellt werden. Laden Sie jede Rechnung als XRechnung XML (Standard EN 16931) herunter – dieser ist maschinenlesbar und gesetzeskonform. Der PDF-Ausdruck dient nur als visuelle Beilage.